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Auszug aus dem Jahresgutachten 2003/2004 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung:
68. Fehlanreize erzeugt das gegenwärtige System der Arbeitslosenversicherung jedoch auch bei den Unternehmen, und zwar infolge einer unzureichenden Internalisierung der durch eine Entlassung verursachten Kosten; neben dem Verlust des betriebsspezifischen Humankapitals und des sozialen Umfelds sind dies insbesondere die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung. Der einheitliche Bei-
tragssatz der Arbeitgeber führt zu einer Quersubventionierung zwischen Unternehmen mit unter-
schiedlichem Entlassungsverhalten und zu gesamtwirtschaftlich ineffizienten Entlassungsentschei-
dungen. Anstatt zu versuchen, diese über einen rigiden, uniformen Kündigungsschutz zu kompen-
sieren, sollte der Gesetzgeber sich auch auf dem Arbeitsmarkt die Lenkungswirkung von am Ver-
ursacherprinzip orientierten Abgaben zunutze machen. Der Sachverständigenrat wirbt daher für die Einführung teilweise unternehmensspezifisch differenzierter Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosen-
versicherung, wobei die Arbeitgeberbeiträge sich an den tatsächlich bei der Arbeitslosenversiche-
rung verursachten Nettokosten von betriebsbedingten Entlassungen orientieren sollten. Ein solches, in anderen Ländern auch unter dem Begriff "Experience Rating" bekanntes System würde zudem durch die gezielte Verteuerung von gesamtwirtschaftlich kostenträchtigen Entlassungen teilweise die Aufgabe des Kündigungsschutzes übernehmen. Dieser ließe sich im Gegenzug bei betriebsbeding-
ten Kündigungen lockern und könnte auf den Schutz vor Diskriminierung und den Ausgleich von unmittelbar mit einer Entlassung verbundenen Nachteilen zurückgeführt werden.
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